Cookies und Einverständnis: Eine perfekte Kombination
Jetzt, da die DSGVO in Kraft getreten ist, und Webgains seinen komplett neuen, zu 100% DSGVO-konformen und sogar noch präziseren Trackingcode einführt, was solltest du deinen Besuchern über die Neuerungen mitteilen?
Um sicher zu stellen, dass wir erfolgreich zusammenarbeiten und auf eure Kunden achtgeben, haben wir zur Unterstützung diesen Leitfaden inklusive Formulierungen erstellt.
Also, was muss nun geschehen?
Sobald ein User auf eure Seite gelangt, muss du diesen darauf aufmerksam machen, dass du Cookies verwendest und wofür du diese nutzt.
Im ersten Schritt zeige diesem Besucher zunächst einen „Cookie-Layer“ an, sollte er erstmals auf deiner Seite gelandet sein. Dies kann ein Banner oben oder unten auf der Seite oder ein Pop-Up-Fenster sein, solange es für den Besucher klar erkennbar ist.
Inhalte des Cookie-Layers:
- Den Besucher darüber informieren, dass Cookies verwendet werden und -kurz- zu welchem Zweck.
- Einen Link zu weiteren Informationen bezüglich der Cookies und deren Eigenschaften.
- Einen gut sichtbaren Button “Annehmen”, damit der Besucher sein Einverständnis zur Verwendung von Cookie abgeben kann.
- ‘x’-Option in der oberen Ecke des Cookie-Layers, damit der Besucher den Layer ohne Zustimmung schließen kann.
Hintergrund – der Besucher muss seine aktive Cookie-Zustimmung abgeben, mit der Möglichkeit, sich selbst vorab ausführlich darüber informieren zu können.
Was sollte der Cookie-Layer sagen?
Dies ist selbstverständlich dir überlassen. Wir haben jedoch nachfolgend zwei Beispiele aufgeführt, um dich zu unterstützen.
“Wir verwenden auf dieser Seite Cookies, um die Performance zu überprüfen, dir maßgeschneiderte Inhalt anzuzeigen, zu Werbezwecken und für Social Media Funktionalitäten. Bitte klicke hier für weitere Informationen.”
“Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen relevante Inhalte und Werbung anzuzeigen sowie zur Verbesserung unserer Services für Sie. Zur Annahme bitte klicken oder erfahren Sie hier mehr über Cookies und wie Sie diese deaktivieren können.“
Was sollte deine Cookie Policy oder Datenschutzrichtlinie enthalten?
Klickt sich ein Besucher zu den weiteren Informationen durch, so sollte dieser in der Lage sein, folgendes zu verstehen:
- Was ein Cookie ist
- Welche Cookies du einsetzt und wofür diese jeweils sind (eine Tabellenform bietet sich an)
- Wofür die Daten gesammelt werden, wenn überhaupt
- Wie User Cookies blockieren können und die Konsequenzen, sofern sie dieses machen
Hinsichtlich des Webgains Cookies, der eigens zur Erfassung von „Empfehlungs-Traffic“ und zum Abgleich der daraus resultierenden Umsätze eingesetzt wird, kannst du beispielsweise etwas in diese Richtung verwenden:
“Wir arbeiten mit Kooperationspartnern zusammen, welche unsere Produkte auf unterschiedlichen Plattformen im Internet vermarkten („Affiliate Marketing“). Für diese Platzierungsaktivitäten erhalten die Kooperationspartner ein Honorar. Damit wir durch den Kooperationspartner initiierte Käufe erfassen und Provisionen ermitteln können, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.“
Der Besucher braucht somit keine Bedenken hinsichtlich des Verwendungszwecks des gesetzten Webgains Cookies haben.
Was ist mit dem Datenschutz?
In deinen Datenschutzrichtlinien musst du deinen Besucher ebenfalls darüber informieren, welche ihrer Daten du nutzt und weshalb. Dies muss spätestens an dem Punkt erfolgen, wo der Besucher darum gebeten wird, Daten einzugeben. In diesem Falle wäre es vermutlich die Bestellseite, obgleich Webgains lediglich IP Adresse, Bestelldetails sowie die Transaktions-ID verarbeitet.
Wir haben eine Erklärung vorbereitet, welche die vollständige Verhaltensweise seitens Webgains zur Durchführung von Affiliate Marketing umfasst. Diese kannst du mit in deine Datenschutzrichtlinie aufnehmen.
“Ermittlung einer Platzierungsprovision – Affiliate Marketing”
“Wir arbeiten mit Kooperationspartnern zusammen, welche unsere Produkte auf verschiedenen Plattformen im Internet bewerben („Affiliate Marketing“). Durch das Anklicken der Anzeige werden Sie zu unserer Webseite weitergeleitet. Die Kooperationspartner erhalten ein Honorar für diese Platzierungsaktivität. Zur Berechnung des Honorars erfassen wir die durch den Kooperationspartner initiierten Verkäufe, zusammen mit den zur Vergütungsberechnung relevanten Daten. Dies umfasst den Wert der gekauften Produkte, Produktinformationen, eine innerbetrieblichen ID, die betreffende Währung sowie Details zum mit dem Kooperationspartner vereinbarten Vergütungsmodell als auch Details zum Vermittler selbst. Die genaue Kalkulation der Vergütung für die Kooperationspartner wird von unserem Dienstleister Webgains durchgeführt, der diese Daten in unserem Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO verarbeitet. Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung: Art. 6 (1) (1) (b) DSGVO. Darüber hinaus werden Sie zu diesem Zweck gebeten, ein Cookie zu akzeptieren. Dieses Cookie wird mit Ihrer Zustimmung auf Ihrem Endgerät platziert (Art. 6 (1) (1) (a) DSGVO), um die Übertragung der resultierenden Daten an unsere Kooperationspartner zu gestatten.
Die oben aufgeführten Daten werden nach Abwicklung der Vergütung gemäß der Vorschriften des Steuer- sowie Handelsrechts zu Überprüfungszwecken aufbewahrt. Dies wird ebenfalls von unserem Dienstleister Webgains vorgenommen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Paragraph 1 Satz 1 lit. c) DSGVO.
Im Falle von Unklarheiten bei der Abwicklung des vermittelten Verkaufs können weitere Informationen zum vermittelten Verkauf durch unseren Kooperationspartner bereitgestellt werden, um den Sachverhalt zu klären. Rechtsgrundlage: Art. 6 Paragraph1 Satz 1 lit. f) DSGVO.
Sofern Sie an einem Cashback-Programm teilnehmen, werden wir dem Programm-Anbieter die benötigten Daten zur Zahlung der Vergütung zur Verfügung stellen. Für weitere Informationen sehen Sie bitte auch die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Programme.“